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# Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.02.2006 – 2 WF 18/06

ECLI:DE:POLGZWE:2006:0213.2WF18.06.0A

## Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

## Gründe

**Rn. 1**

Dem Antragsteller - Jahrgang 1973 - wäre es anzusinnen gewesen, Näheres zu seinen Erwerbsbemühungen vorzutragen. Sein - allgemein gehaltener -Hinweis, er habe nur eine dürftige Ausbildung genossen und verfüge außerdem über unzureichende Deutschkenntnisse, vermag konkreten Vortrag zu seinen Erwerbsanstrengungen nicht zu ersetzen.

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Zitiervorschlag: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.02.2006 – 2 WF 18/06, ECLI:DE:POLGZWE:2006:0213.2WF18.06.0A

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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