Rechtsprechung / OLG Thüringen / 2018

OLG Thüringen Beschluss vom 06.04.2018 – 4 W 455/17

ZivilrechtThüringenVolltext

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Verfahrensgang

vorgehend AG Erfurt, 25. September 2017, 3 O 1490/15, Beschluss

nachgehend BGH, 4. Oktober 2018, IX ZB 43/18, Beschluss

nachgehend BGH, 19. Juli 2018, IX ZB 43/18, Beschluss

Tenor§

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 25 9. 2017 (Az. 3 O 1490/15) wird zurückgewiesen.

Gründe§

1

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-thueringen/2018-04-06/4-w-455-17#rd_1

Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Erfurt im angefochtenen Beschluss wird Bezug genommen. Die Ausführungen des Beklagten in seiner Beschwerdeschrift vom 5.10.2017 rechtfertigen keine ihm günstigere Beurteilung.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-thueringen/2018-04-06/4-w-455-17#rd_2

Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil sich die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Festgebühr von 60 € aus dem Gesetz ergibt (KV GKG Nr. 1812).