Rechtsprechung / OLG Köln / 2022

OLG Köln Beschluss vom 27.10.2022 – 6 W 55/22

ECLI:DE:OLGK:2022:1027.6W55.22.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.10.2022 (Az. 14 O 284/22) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 17.10.2022 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

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Oberlandesgericht Köln

Beschluss§

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In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

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hat der 6. Zivilsenat  des Oberlandesgerichts Köln am 27.10.2022 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht D., die Richterin am Oberlandesgericht S. und den Richter am Oberlandesgericht I.

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beschlossen:

6

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.10.2022 (Az. 14 O 284/22) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 17.10.2022 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Gründe§

8Permalink zu Rn. 8recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2022-10-27/6-w-55-22#rd_1

Unabhängig von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ist diese jedenfalls unbegründet, weil – wie das Landgericht mit Recht ausgeführt hat – weder ein Anordnungsgrund noch ein Anordnungsanspruch ersichtlich sind.

9

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

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Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.000 € festgesetzt.