Rechtsprechung / OLG Köln / 2. Zivilsenat / 2020
OLG Köln Beschluss vom 30.06.2020 – 2 Wx 99/20
2. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGK:2020:0630.2WX99.20.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 2 Wx 99/20, wird festgesetzt auf
4.478.171,72 €.
Der Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren liegen die Angaben der Beteiligten zu 1) im Schriftsatz vom 08.06.2020 zugrunde, denen die Beteiligte zu 2) nicht entgegengetreten ist.
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.