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# Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30.06.2020 – 2 Wx 99/20

2. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGK:2020:0630.2WX99.20.00

## Tenor

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 2 Wx 99/20, wird festgesetzt auf

4.478.171,72 €.

Der Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren liegen die Angaben der Beteiligten zu 1) im Schriftsatz vom 08.06.2020 zugrunde, denen die Beteiligte zu 2) nicht entgegengetreten ist.

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30.06.2020 – 2 Wx 99/20, ECLI:DE:OLGK:2020:0630.2WX99.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2020-06-30/2-wx-99-20

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