Rechtsprechung / OLG Köln / 2013
OLG Köln Beschluss vom 12.11.2013 – 7 U 32/13
ECLI:DE:OLGK:2013:1112.7U32.13.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
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Tenor§
Das Urteil des Senats vom 30.09.2013 – 7 U 32/13 – wird gem. § 319 I ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Tenor dahingehend berichtigt, dass es statt
„Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 7 O 126/12 teilweise dahingehend abgeändert, …...“
heißen muss:
„Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und zu 2) wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 7 O 126/12 - teilweise dahingehend abgeändert, …...“
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext