Rechtsprechung / OLG Köln / 18. Zivilsenat / 2012

OLG Köln Beschluss vom 08.08.2012 – 1 U 94/11

18. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGK:2012:0808.1U94.11.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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wird der Tenor des am 06.07.2012 verkündeten Urteils des Senats – 1 U 94/11 – wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Kosten des Berufungsverfahrens der Klägerin zu 42 % der Beklagten zu 58 % auferlegt werden.

- Beschluss besteht nur aus dem Tenor -