Rechtsprechung / OLG Köln / 1972

OLG Köln Beschluss vom 02.10.1972 – 7 U 115/71

ECLI:DE:OLGK:1972:1002.7U115.71.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Tenor des Urteils vom 24. August 1972 wird gemäß § 319 ZPO von Amts wegen dahin ergänzend berichtigt, dass der Absatz: "Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen" nunmehr lautet:

"Die weitergehende Klage wird abgewiesen und die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen."

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G r ü n d e:

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1972-10-02/7-u-115-71#rd_2

In den Entscheidungsgründen des Urteils ist ausgesprochen und im einzelnen dargelegt, dass die Klage nicht begründet ist, soweit sie über den im zweiten Absatz des Urteilsausspruchs unter Ziff. l) und 2) umschriebenen Umfang hinausgeht. Eine diesen Urteilsgründen entsprechende Abweisung der weitergehenden Klage ist bei der Formulierung des Urteilstenors versehentlich unterblieben. Diese offenbare Unvollständigkeit war daher nach § 319 ZPO zu berichtigen.