Rechtsprechung / OLG Düsseldorf / 15. Zivilsenat / 2012
OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.05.2012 – 15 U 230/09
15. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGD:2012:0525.15U230.09.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.