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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2012 – 15 U 230/09

15. Zivilsenat

ECLI:DE:OLGD:2012:0525.15U230.09.00

Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.