Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 11. Zivilsenat / 2023

OLG Brandenburg Beschluss vom 11.05.2023 – 11 U 37/23

11. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2023:0511.11U37.23.00

ZivilrechtBrandenburgVolltext

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Tenor§

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen; sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 22.000,00 € festgesetzt.