Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 2. Zivilsenat / 2020
OLG Brandenburg Beschluss vom 26.02.2020 – 2 U 1/18
2. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2020:0226.2U1.18.00
ZivilrechtBrandenburgVolltext
Tenor§
1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.685,13 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.