Rechtsprechung / LG Münster / 2018

LG Münster Beschluss vom 12.04.2018 – 20 KLs-44 Js 60/16-9/18

ECLI:DE:LGMS:2018:0412.20KLS44JS60.16.9.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

wird der Tenor des Urteils der Kammer vom 19.02.2018

hinsichtlich des Schuldspruchs

betreffend die Angeklagten B1 und S1

dahingehend berichtigt, dass

die Angeklagten B1 und S1 jeweils des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 63 Fällen sowie der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig sind.

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenster/2018-04-12/20-kls-44-js-60-16-9-18#rd_1

Der verkündete Tenor war offensichtlich unrichtig. Die ursprüngliche Angabe von 58 Taten beruhte auf einer versehentlichen Übernahme der Anzahl der Taten aus dem Schuldspruch betreffend den Angeklagten H1. Tatsächlich erfolgte die Verurteilung insoweit wegen der angeklagten 63 Taten. Diese waren bis zum Ende Gegenstand des Verfahrens und auch Gegenstand der Beratung.