Rechtsprechung / LG Münster / 2018

LG Münster Beschluss vom 03.01.2018 – 023 O 80/16

ECLI:DE:LGMS:2018:0103.023O80.16.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Beschluss vom 28.04.2017 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es im ersten Satz des Tenors statt

„Der Beschluss vom 24.04.2017 wird wie folgt ergänzt:"

richtig heißen muss

„Der Beschluss vom 12.04.2017 wird wie folgt ergänzt:"

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenster/2018-01-03/023-o-80-16#rd_1

Das Datum des ergänzten Beschlusses war wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO zu berichtigen, weil ein Beschluss vom 24.04.2017 im vorliegenden Verfahren nicht existiert und der Beschluss vom 12.04.2017 ergänzt werden sollte.

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Unterschrift