Rechtsprechung / LG Landshut / 2021
LG Landshut Berichtigungsbeschluss vom 03.12.2021 – 51 O 1210/21
ZivilrechtBayernVolltext
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Tenor§
Der Tatbestand des Endurteils vom 17.09.2021 wird im vierten Absatz wie folgt berichtigt:
Der Satz „Für diesen Motor hat das Kraftfahrtbundesamt keine Rückrufbescheide wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen“ entfällt.
Statt dessen wird folgender Satz eingefügt:
„Das streitgegenständliche Fahrzeug unterliegt keinem Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes.“
Gründe§
Der Tatbestand des Endurteils war auf Antrag der Klagepartei nach Anhörung der Beklagten wie geschehen zu berichtigen, § 320 ZPO.