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Rechtsprechung / LG Köln / 28. Zivilkammer / 2026

LG Köln Versäumnisurteil vom 10.06.2026 – 28 O 21/26

28. Zivilkammer · ECLI:DE:LGK:2026:0610.28O21.26.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

Weiterführend

  • Rechtsgrundlage: § 313b ZPO · Rechtsprechung dazu
LG Köln

Versäumnisurteil · 10.06.2026

28 O 21/26

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Normenkette 1

  1. § 313b ZPO Rechtsprechung →

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ECLI:DE:LGK:2026:0610.28O21.26.00

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2026-06-10/28-o-21-26

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2026-06-10/28-o-21-26, abgerufen am 04.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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