Rechtsprechung / LG Köln / 6. Zivilkammer / 2012
LG Köln Beschluss vom 16.04.2012 – 6 S 5/12
6. Zivilkammer · ECLI:DE:LGK:2012:0416.6S5.12.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Kläger wird, nachdem er die Berufung gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Leverkusen (25 C 388/11) zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und für verpflichtet erklärt, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.
Berufungsstreitwert: 630,00 €.