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Landgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2012 – 6 S 5/12

6. Zivilkammer

ECLI:DE:LGK:2012:0416.6S5.12.00

Tenor§

Der Kläger wird, nachdem er die Berufung gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Leverkusen (25 C 388/11) zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und für verpflichtet erklärt, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.

Berufungsstreitwert: 630,00 €.