Rechtsprechung / LG Köln / 10. Kammer für Handelssachen / 2010

LG Köln Beschluss vom 01.09.2010 – 90 O 78/08

10. Kammer für Handelssachen · ECLI:DE:LGK:2010:0901.90O78.08.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Tenor des Urteils der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.07.2010 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit im ersten Satz wie folgt berichtigt:

Die Klage wird unter Aufhebung des Urkunden-Vorbehalts-Urteils der Kammer vom 11.03.2009 abgewiesen.

Gründe§

Der Tenor war, wie sich aus der Antragstellung der Parteien und den Entscheidungsgründen ergibt, im korrigierten Teil offensichtlich unvollständig und gemäß § 319 Abs. 1 ZPO zu ergänzen.