Rechtsprechung / LG Köln / 10. Kammer für Handelssachen / 2010
LG Köln Beschluss vom 01.09.2010 – 90 O 78/08
10. Kammer für Handelssachen · ECLI:DE:LGK:2010:0901.90O78.08.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Tenor des Urteils der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.07.2010 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit im ersten Satz wie folgt berichtigt:
Die Klage wird unter Aufhebung des Urkunden-Vorbehalts-Urteils der Kammer vom 11.03.2009 abgewiesen.
Gründe§
Der Tenor war, wie sich aus der Antragstellung der Parteien und den Entscheidungsgründen ergibt, im korrigierten Teil offensichtlich unvollständig und gemäß § 319 Abs. 1 ZPO zu ergänzen.