Rechtsprechung / LG Hagen / Wirtschaftsstrafkammer / 2021

LG Hagen Urteil vom 23.09.2021 – 71 KLs 2/21

Wirtschaftsstrafkammer · ECLI:DE:LGHA:2021:0923.71KLS2.21.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Der Angeklagte x wird wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sechs Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Die Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinter-ziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Hinsichtlich des Angeklagten x wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines Betrages von 3.900.000 € angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.