Rechtsprechung / LG Hagen / Wirtschaftsstrafkammer / 2021
LG Hagen Urteil vom 23.09.2021 – 71 KLs 2/21
Wirtschaftsstrafkammer · ECLI:DE:LGHA:2021:0923.71KLS2.21.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Der Angeklagte x wird wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinter-ziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Hinsichtlich des Angeklagten x wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines Betrages von 3.900.000 € angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.