Rechtsprechung / LG Hagen / 2018

LG Hagen Beschluss vom 19.06.2018 – 9 O 204/16

ECLI:DE:LGHA:2018:0619.9O204.16.01

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass  die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.

1

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagenam 19.06.2018durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht O, die Richterin am Landgericht T4 und die Richterin R5 beschlossen:

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Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass  die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.

Gründe§

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hagen/2018-06-19/9-o-204-16#rd_1

Der Tenor des Urteils ist offensichtlich unvollständig, da eine Entscheidung über den Widerklageantrag zu 1) fehlt, über den ausweislich der Entscheidungsgründe des Urteils aber erkannt wurde.

5

O

T4

R5