Rechtsprechung / LG Essen / Rechtspfleger / 2011
LG Essen Beschluss vom 18.01.2011 – 6 O 171/07
Rechtspfleger · ECLI:DE:LGE:2011:0118.6O171.07.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
sind auf Grund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 17.08.2010 (Aktenzeichen XI ZR 151/10) von der Beklagten 1.459,42 Euro - eintausendvierhundertneunundfünfzig Euro und zweiundvierzig Cent - nebst Zin-sen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.08.2010 an den Kläger zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.