Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 4. Kammer für Handelssachen / 2019

LG Düsseldorf Beschluss vom 28.06.2019 – 34 O 5/19

4. Kammer für Handelssachen · ECLI:DE:LGD:2019:0628.34O5.19.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Tenor des Urteils der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.06.2019 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er zu Ziffer IV. (Kostenentscheidung) wie folgt lautet:

Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin 1/3 und die Antragsgegnerin 2/3.

Gründe§

Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.

Die Vorsitzende