Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 4. Kammer für Handelssachen / 2019
LG Düsseldorf Beschluss vom 28.06.2019 – 34 O 5/19
4. Kammer für Handelssachen · ECLI:DE:LGD:2019:0628.34O5.19.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Tenor des Urteils der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.06.2019 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er zu Ziffer IV. (Kostenentscheidung) wie folgt lautet:
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin 1/3 und die Antragsgegnerin 2/3.
Gründe§
Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.
Die Vorsitzende