Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 8. Kammer für Handelssachen / 2013

LG Düsseldorf Beschluss vom 04.01.2013 – 38 O 37/12

8. Kammer für Handelssachen · ECLI:DE:LGD:2013:0104.38O37.12.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Tenor des am 21.12.2012 verkündeten Urteils wird gemäß § 319 ZPO wegen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es unter 1. hinter dem Wort "insbesondere" wird folgt heissen muss:

wenn dies geschieht wie mit dem Schreiben „Rechnung" gemäß der Anlage K 5 und/oder dem Schreiben "Mahnung" gemäß der Anlage K 6 und/oder dem Schreiben "Inkasso I" gemäß der Anlage K 7 und/oder dem Schreiben "Inkasso II" gemäß der Anlage K 8 und oder dem Schreiben "Anwalt" gemäß der Anlage K 18 und oder dem Schreiben "Klage" gemäß der Anlage K 19.

Entscheidungsgründe oder Tatbestand wurden nicht angegeben!