Rechtsprechung / LG Bielefeld / 1. Zivilkammer / 2013
LG Bielefeld Urteil vom 10.05.2013 – 1 O 271/12
1. Zivilkammer · ECLI:DE:LGBI:2013:0510.1O271.12.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.02.2013 wird verworfen.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.