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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 10.05.2013 – 1 O 271/12

1. Zivilkammer

ECLI:DE:LGBI:2013:0510.1O271.12.00

Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.02.2013 wird verworfen.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.