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Rechtsprechung / LG Arnsberg / 2000

LG Arnsberg Beschluss vom 05.10.2000 – 2 Qs 185/00

ECLI:DE:LGAR:2000:1005.2QS185.00.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

wird die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts in Werl vom 01.09.2000 aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

1

59821 Arnsberg, den 05. Oktober 2000 Landgericht, 2. Strafkammer

LG Arnsberg

Beschluss · 05.10.2000

2 Qs 185/00

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Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

Zitieren

ECLI:DE:LGAR:2000:1005.2QS185.00.00

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-arnsberg/2000-10-05/2-qs-185-00

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-arnsberg/2000-10-05/2-qs-185-00, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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