Rechtsprechung / LAG Rheinland-Pfalz / 2004

LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 22.11.2004 – 2 Ta 242/04

ECLI:DE:LAGRLP:2004:1122.2TA242.04.0A

ArbeitsrechtRheinland-PfalzArbeitsrecht Rheinland-PfalzVolltext

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Tenor§

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Rechtspflegers des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 23.08.2004 über die Anordnung von Ratenzahlung aufgehoben.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2004-11-22/2-ta-242-04#rd_1

Der Beschwerdeführer hat - wenngleich erstmals gegenüber dem Beschwerdegericht - den Nachweis erbracht, dass er derzeit monatlich 140,00 Euro zu seiner Schuldentilgung aufbringt und die Restschuld in unmittelbarer Zukunft nicht getilgt sein wird.

2

Der die Ratenzahlung anordnende Beschluss des Rechtspflegers vom 23.08.2004 war daher aufzuheben.

3

Ein Rechtsmittel ist gegen diesen Beschluss nicht gegeben.