Rechtsprechung / EuGH / Dritte Kammer / 2012
EuGH Beschluss vom 14.05.2012 – C-453/11
Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2012:291
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juli 2011, Timehouse/HABM (Form einer Uhr mit gezahntem Rand) (T‑235/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009‑1) zur Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke abgewiesen hat – Fehlende Unterscheidungskraft
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.