Rechtsprechung / EuGH / Dritte Kammer / 2012

EuGH Beschluss vom 14.05.2012 – C-453/11

Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2012:291

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juli 2011, Timehouse/HABM (Form einer Uhr mit gezahntem Rand) (T‑235/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009‑1) zur Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke abgewiesen hat – Fehlende Unterscheidungskraft

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.