Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2012

EuGH Beschluss vom 11.05.2012 – C-198/11

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2012:289

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Lan Airlines, SA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Februar 2011, Lan Airlines/HABM – Air Nostrum, Líneas Aéreas del Mediterráneo (T‑194/09), mit dem das Gericht eine Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Februar 2009 (Sache R 107/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Lan Airlines, SA und Air Nostrum, Líneas Aéreas del Mediterráneo, SA abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Lan Airlines, SA trägt die Kosten.