Rechtsprechung / EuGH / 2012

EuGH Beschluss vom 03.05.2012 – C-185/12

ECLI:EU:C:2012:273

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das vom Tribunale di Torre Annunziata mit Beschluss vom 14. März 2012 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunale di Torre Annunziata – Auslegung der Art. 8 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1) – Gerichtliche Zuständigkeit – Zuständigkeit des für die Entscheidung über einen Antrag auf Trennung zuständigen Gerichts für alle mit der elterlichen Sorge zusammenhängenden Fragen

Tenor§

Tenor§

Das vom Tribunale di Torre Annunziata mit Beschluss vom 14. März 2012 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.