Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2012
EuGH Beschluss vom 15.02.2012 – C-208/11
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2012:76
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Der Internationale Hilfsfonds e.V. trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 24. März 2011 in der Rechtssache T‑36/10, Internationaler Hilfsfonds/Kommission, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 9. Oktober 2009 und 1. Dezember 2009, mit denen dem Internationalen Hilfsfonds der vollständige Zugang zu den Akten betreffend den Vertrag LIEN 97‑2011 über die Kofinanzierung eines in Kasachstan organisierten medizinischen Hilfsprogramms verweigert wurde, teilweise für unzulässig erklärt hat – Unzulässigkeit der Klage wegen Fristversäumnis – Fehlerhafte Bestimmung des Beginns der Klagefrist
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Der Internationale Hilfsfonds e.V. trägt die Kosten.