Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2012

EuGH Beschluss vom 07.02.2012 – C-421/11

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2012:60

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Total SA und die Elf Aquitaine SA tragen die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. Juni 2011, Total und Elf Aquitaine/Kommission (T‑206/06), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 2098 endg. der Kommission vom 31. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.645 – Methacrylat) abgewiesen hat – Wettbewerb – Kartell – Verletzung der Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit – Offensichtlich irrige Auslegung – Verletzung der Verteidigungsrechte sowie der Grundsätze der Billigkeit und der Waffengleichheit – Begründungspflicht – Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Total SA und die Elf Aquitaine SA tragen die Kosten.