Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2012
EuGH Beschluss vom 02.02.2012 – C-404/11
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2012:56
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Elf Aquitaine SA trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Mai 2011, Elf Aquitaine/Kommission (T-299/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 2626 final der Kommission vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.695 – Natriumchlorat) abgewiesen hat – Wettbewerb – Kartell – Verletzung der Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit – Offensichtlich fehlerhafte Auslegung – Verletzung der Verteidigungsrechte sowie der Grundsätze der Billigkeit und der Waffengleichheit – Begründungspflicht – Rechtswidrigkeit der individuellen Geldbuße
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Elf Aquitaine SA trägt die Kosten.