Rechtsprechung / EuGH / 2011

EuGH Urteil vom 01.12.2011 – C-157/09

ECLI:EU:C:2011:794

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Königreich der Niederlande hat durch die Aufstellung einer Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars gegen seine Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten. Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 43 EG und 45 EG – Zugang zum Beruf des Notars und Ausübung dieses Berufs – Staatsangehörigkeitsvoraussetzung – Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich der Niederlande hat durch die Aufstellung einer Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars gegen seine Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen.

2 Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

3 Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten.