Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2011

EuGH Urteil vom 10.11.2011 – C-88/11

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2011:727

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die LG Electronics Inc. trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010, LG Electronics/HABM (T‑497/09), mit dem die Klage der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 397/2009-1) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens KOMPRESSOR PLUS als Gemeinschaftsmarke abgewiesen wurde – Beschreibender Charakter der Marke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) – Prüfung neuer Tatsachen durch das Gericht – Verfälschung von Beweisen

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die LG Electronics Inc. trägt die Kosten.