Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2011
EuGH Urteil vom 10.11.2011 – C-88/11
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2011:727
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die LG Electronics Inc. trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010, LG Electronics/HABM (T‑497/09), mit dem die Klage der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 397/2009-1) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens KOMPRESSOR PLUS als Gemeinschaftsmarke abgewiesen wurde – Beschreibender Charakter der Marke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) – Prüfung neuer Tatsachen durch das Gericht – Verfälschung von Beweisen
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die LG Electronics Inc. trägt die Kosten.