Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2011

EuGH Beschluss vom 26.10.2011 – C-52/11

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2011:693

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Victoria Sánchez trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. November 2010, Victoria Sánchez/Parlament und Kommission (T-61/10), mit dem das Gericht eine auf die Feststellung einer Untätigkeit des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, die darin bestehen soll, dass diese Organe es rechtswidrig unterlassen hätten, auf das Schreiben des Rechtsmittelführers vom 6. Oktober 2009 zu antworten, gerichtete Klage nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie von Schutzmaßnahmen abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Victoria Sánchez trägt die Kosten.