Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2011
EuGH Beschluss vom 20.10.2011 – C-67/11
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2011:683
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 37 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung ist das Rechtsmittel erledigt. In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 42 des Abkommens von Nizza wird das Rechtsmittel zurückgewiesen. Die DTL Corporación SL trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2010, DTL/HABM – Gestión de Recursos y Soluciones Empresariales (Solaria) (T‑188/10), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Februar 2010 (Sache R 767/2009-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Gestión de Recursos y Soluciones Empresariales SL und der DTL Corporación SL abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 37 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung ist das Rechtsmittel erledigt.
2 In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 42 des Abkommens von Nizza wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
3 Die DTL Corporación SL trägt die Kosten.