Rechtsprechung / EuGH / Erste Kammer / 2011

EuGH Beschluss vom 04.10.2011 – C-272/11

Erste Kammer · ECLI:EU:C:2011:632

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 25. März 2011, Mariyus Noko Ngele/Kommission u. a. (T-15/10), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des materiellen Schadens, der dem Kläger dadurch entstanden sein soll, dass er eine Forderung nicht beitreiben kann, und des immateriellen Schadens, den er durch die Einleitung von Strafverfahren in einem Mitgliedstaat gegen ihn erlitten haben soll, abgewiesen hat – Fehlender Kausalzusammenhang

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.