Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2011

EuGH Beschluss vom 30.09.2011 – C-541/10

Achte Kammer · ECLI:EU:C:2011:629

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Quinta do Portal SA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. September 2010, Quinta do Portal/HABM – Vallegre (T‑369/09), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Juni 2009 (Sache R 1012/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Vallegre, Vinhos do Porto, SA und der Sociedade Quinta do Portal, SA abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Quinta do Portal SA trägt die Kosten.