Rechtsprechung / EuGH / 2011

EuGH Urteil vom 28.07.2011 – C-133/10

ECLI:EU:C:2011:527

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. L 312, S. 47) nachzukommen

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.