Rechtsprechung / EuGH / 2011

EuGH Beschluss vom 22.06.2011 – C-161/11

ECLI:EU:C:2011:420

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der ersten vom Tribunale di Trani (Italien) mit Entscheidung vom 7. Februar 2011 zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage offensichtlich unzuständig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunale di Trani – Auslegung der allgemeinen Unionsgrundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung sowie der Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte – Anwendungsbereich dieser Grundsätze – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Klausel, in der der Grund für die befristete Einstellung von Arbeitnehmern bei der Poste Italiane SpA nicht angegeben wird, in der innerstaatlichen Rechtsordnung für gültig erklärt wird

Tenor§

Tenor§

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der ersten vom Tribunale di Trani (Italien) mit Entscheidung vom 7. Februar 2011 zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage offensichtlich unzuständig.