Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2011
EuGH Beschluss vom 31.03.2011 – C-367/10
Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2011:203
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Zitiert von 6 Entscheidungen Zitiert 1 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte Als PDF speichern
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die EMC Development AB trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2010, EMC Development/Kommission (T‑432/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 28. November 2005, die auf Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 gestützte Beschwerde der Rechtsmittelführerin zurückzuweisen, wonach sich die europäischen Hersteller von Portlandzement in aufeinander abgestimmter Weise verhalten hätten, um den Erlass einer zum Ausschluss konkurrierender Waren und Technologien vom Markt dienenden europäischen Norm für Zement (EN 197‑1) zu erreichen, abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die EMC Development AB trägt die Kosten.