Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2011

EuGH Beschluss vom 24.03.2011 – C-388/10

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2011:185

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Muñoz Arraiza trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juni 2010, Muñoz Arraiza/HABM – Consejo Regulador de la Denominación de Origen Calificada Rioja (RIOJAVINA) (T‑138/09), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Januar 2009 (Sache R 721/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Consejo Regulador de la Denominación de Origen Calificada Rioja und Herrn Félix Muñoz Arraiza abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Muñoz Arraiza trägt die Kosten.