Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2011
EuGH Beschluss vom 24.03.2011 – C-388/10
Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2011:185
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Muñoz Arraiza trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juni 2010, Muñoz Arraiza/HABM – Consejo Regulador de la Denominación de Origen Calificada Rioja (RIOJAVINA) (T‑138/09), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Januar 2009 (Sache R 721/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Consejo Regulador de la Denominación de Origen Calificada Rioja und Herrn Félix Muñoz Arraiza abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Herr Muñoz Arraiza trägt die Kosten.