Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2011

EuGH Beschluss vom 03.03.2011 – C-254/10

Achte Kammer · ECLI:EU:C:2011:120

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Centre de Coordination Carrefour SNC trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 18. März 2010, Centre de Coordination Carrefour/Kommission (T‑94/08), mit dem dieses die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/283/EG der Kommission vom 13. November 2007 über die von Belgien geschaffene Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren und zur Änderung der Entscheidung 2003/757/EG (ABl. 2008, L 90, S. 7) abgewiesen hat – Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtigkeitsklage – Begriff des Rechtsschutzinteresses – Rechtskraft

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Centre de Coordination Carrefour SNC trägt die Kosten.