Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2010

EuGH Beschluss vom 24.09.2010 – C-142/10

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2010:551

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Pérez Guerra trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 11. Februar 2010, Pérez Guerra/BNP Paribas und Spanien (T‑3/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Feststellung des Eigentums an einem Pensionsfonds sowie des Anspruchs auf Zahlung der aus diesem Rechtsgrund geschuldeten Beträge wegen offensichtlicher Unzuständigkeit abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Pérez Guerra trägt seine eigenen Kosten.