Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2010

EuGH Beschluss vom 15.04.2010 – C-517/08

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2010:190

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Alfa Agricultural Supplies SA und die Aragonesas Agro, SA tragen die Kosten. Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission (T‑75/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/864/EG der Kommission vom 2. Dezember 2005 über die Nichtaufnahme von Endosulfan in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2005] 4611) (ABl. L 317, S. 25) abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Alfa Agricultural Supplies SA und die Aragonesas Agro, SA tragen die Kosten.

3 Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.