Rechtsprechung / EuGH / Erste Kammer / 2010

EuGH Beschluss vom 29.01.2010 – C-68/09

Erste Kammer · ECLI:EU:C:2010:52

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Als PDF speichern

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Karatzoglou trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Dezember 2008, Karatzoglou/Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR) (T‑471/04) – Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung – Abweisung einer Klage auf Aufhebung der Entscheidung der EAR, den Vertrag des Rechtsmittelführers als Bediensteter auf Zeit zu kündigen – Begründungspflicht – Ermessensmissbrauch – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Karatzoglou trägt die Kosten.