Rechtsprechung / EuGH / 2010

EuGH Beschluss vom 13.01.2010 – C-292/09

ECLI:EU:C:2010:7

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die von der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien) mit Entscheidungen vom 9. und vom 17. Juni 2009 eingereichten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Commissione tributaria provinciale di Parma – Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) – Befreiung der Lieferungen von Gegenständen, die ausschließlich für eine steuerbefreite Tätigkeit bestimmt oder vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind – Nationale Rechtsvorschriften, die die Befreiung ausschließen

Tenor§

Tenor§

Die von der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien) mit Entscheidungen vom 9. und vom 17. Juni 2009 eingereichten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.