Rechtsprechung / EuGH / Dritte Kammer / 2009
EuGH Beschluss vom 26.11.2009 – C-444/08
Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2009:733
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Região autónoma dos Açores trägt die Kosten. Das Königreich Spanien und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Juli, Região autónoma dos Açores / Rat (T‑37/04), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 des Rates vom 4. November 2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 685/95 und (EG) Nr. 2027/95 (ABl. L 289, S. 1) als unzulässig abgewiesen hat – Erfordernis der individuellen Betroffenheit von der angefochtenen Handlung
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Região autónoma dos Açores trägt die Kosten.
3 Das Königreich Spanien und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.