Rechtsprechung / EuGH / Dritte Kammer / 2009

EuGH Beschluss vom 26.11.2009 – C-444/08

Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2009:733

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Região autónoma dos Açores trägt die Kosten. Das Königreich Spanien und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Juli, Região autónoma dos Açores / Rat (T‑37/04), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 des Rates vom 4. November 2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 685/95 und (EG) Nr. 2027/95 (ABl. L 289, S. 1) als unzulässig abgewiesen hat – Erfordernis der individuellen Betroffenheit von der angefochtenen Handlung

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Região autónoma dos Açores trägt die Kosten.

3 Das Königreich Spanien und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.